Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den ein Schadensverursacher einem Dritten zufügt. Dieser Schaden, dabei kann es sich um einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden handeln, ist vom Verursacher beziehungsweise von der Haftpflichtversicherung des Verursachers vollständig zu ersetzen. Der Unfallschaden ist so wiederherzustellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre – die Versicherung ist somit Schadensersatzpflichtig (gemäß §249 BGB).
Kaskoschaden
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen dem Vollkaskoschaden und dem Teilkaskoschaden. Grundsätzlich gelten für den Bereich der Kaskoschäden die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Hierzu empfiehlt sich ein Blick in Ihren Versicherungsvertrag, in dem alle Einzelheiten rund um die Kaskoversicherung geregelt sind.
Wertminderung
Eine Wertminderung fällt an, wenn nach der Reparatur Mängel verbleiben, die sich auf folgende Faktoren beziehen:
• Äußeres Aussehen
• Funktion
• Lebensdauer
Ebenfalls ist eine Wertminderung ein subjektives Empfinden eines möglichen oder potentiellen Käufers eine minderwertige Ware zu erwerben.
Totalschaden / wirtschaftlicher Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert unverhältnismäßig übersteigen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert geringer ist, als die auszahlende Schadensumme aus Reparaturkosten und Wertminderung.
Lackschichtdickenmessung
Ob ein Fahrzeug schon einmal repariert oder nachträglich lackiert wurde, kann nicht immer optisch festgestellt werden. Zur Klärung wird es dann erforderlich, die Lackschichtdicke des Fahrzeuges zu messen. Eine Messung ist allerdings nur auf Metall (Eisen (Fe) und Nichteisenmetall / Aluminium (NFe)) möglich. Diese Messungen führen wir mit einem Lachschichtdickenmessgerät der Marke Qnix durch. Mit diesem Gerät sind wir in der Lage, die Lackierung eines Fahrzeuges zu messen und können die Messwerte in einem Prüfblatt verständlich darstellen.
Teil- und Vollkasko
Die Kaskoversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Mit dem Verzicht auf eine Kaskoversicherung geht das Risiko einher, nach einem Schaden den Verlust des Fahrzeuges (begrenzt auf den Fahrzeugwert) selbst zu tragen.
Die Teilkaskoversicherung versichert das Fahrzeug nebst mitversicherter Teile gegen Diebstahl bzw. Raub, Wildschäden (in der Regel ein Zusammenstoß mit Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz), Brandschäden, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der elektrischen Anlage.
Die Vollkaskoversicherung schließt zusätzlich Unfälle des versicherten Fahrzeuges mit ein. Hierzu zählen auch mut- und böswilligen Handlungen von Personen, die zum Gebrauch des Fahrzeuges nicht berechtigt waren.
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen dem Vollkaskoschaden und dem Teilkaskoschaden. Grundsätzlich gelten für den Bereich der Kaskoschäden die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Hierzu empfiehlt sich ein Blick in Ihren Versicherungsvertrag, in dem alle Einzelheiten rund um die Kaskoversicherung geregelt sind.